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Fragen & Antworten CTACSub Consortium zur Chrom VI Autorisierung

 

Fragen & Antworten

CTACSub Consortium10 (CTAC Submission Consortium)

Anträge auf REACH Zulassung bestimmter Verwendungen von Chromtrioxid11 14. Juli 2017

Frage 1: Was ist der derzeitige Stand der Zulassungsanträge?
Antwort:
Die ECHA Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und Sozioökonomische Analyse (SEAC) haben im September 2016 der Europäischen Kommission (‘Kommission’) empfohlen, die Zulassung für die Fortsetzung der von den Mitgliedern von CTACSub beantragten 6 Verwendungen von Chromtrioxid (EC 215-607-8; CAS 1333-82-01) 12 zu erteilen, weil der sozioökonomische Nutzen der Weiterverwendung den Gesundheits- und Umweltrisiken überwiegt.13

Die Kommission hat den Antragstellern kürzlich mitgeteilt, dass sie wahrscheinlich im September 2017 die Entwürfe für die Zulassungsentscheidung an das sogenannte REACH Committee (Vertreter der Mitgliedstaaten) zur Diskussion und Abstimmung übermitteln wird. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Diskussion und die Abstimmung mehrere Monate dauern werden. Aus diesem Grund ist trotz der frühzeitigen Einreichung der Anträge durch die Antragsteller schon im Mai 2015 nicht damit zu rechnen, dass die Zulassungsentscheidungen vor dem sogenannten Sunset Date am 21. September 2017 erteilt werden. In der Tat gibt es keine gesetzliche Frist, zu der die Kommission die Entscheidungen zu treffen hat. Es gibt zurzeit andere Zulassungsanträge für Chromtrioxid, die sich in der gleichen Situation befinden. Darüber hinaus gibt es Zulassungsanträge für andere Stoffe, für die das Gleiche zutrifft. Bei diesen Stoffen ist das Sunset Date zum Teil schon seit mehreren Jahren abgelaufen.

Frage 2: Müssen nachgeschaltete Anwender die Verwendung von Chromtrioxid am Sunset Date einstellen?
Antwort:
NEIN. Artikel 58(1)(c)(ii) REACH legt fest, dass nachgeschaltete Anwender, die direkt oder indirekt von einem oder mehreren der 7 Antragsteller beliefert werden, ihre Verwendungen von diesem gelieferten Chromtrioxid über das Sunset Date hinaus bis zur Entscheidung der Kommission fortsetzen können.14 Bitte beachten Sie jedoch, dass solche Verwendungen nur dann und insoweit erlaubt sind, als sie sich im Anwendungsbereich der gestellten Zulassungsanträge befinden.

10 Die Mitglieder des CTACSub Consortium sind wie folgt: Atotech Deutschland GmbH; Aviall Services Inc; BONDEX TRADING LTD in its legal capacity as Only Representative of Aktyubinsk Chromium Chemicals Plant, Kazakhstan; CROMITAL S.P.A in its legal capacity as Only Representative of Soda Sanayii A.S.; Elementis Chromium LLP in its legal capacity as Only Representative of Elementis Chromium Inc.; Enthone GmbH; LANXESS Deutschland GmbH in its legal capacity as Only Representative of LANXESS CISA (Pty) Ltd.

11 Für zusätzliche Informationen richten Sie bitte Ihre Anfragen an den CTACSub Konsortialmanager uschliessner@jonesday.com, tel. +32-2-6451460.

12Authorization consultations No. 0032-01 to 0032-06; siehe echa.europa.eu/addressing-chemicals-of- concern/authorisation/applications-for-authorisation-previous-consultations. RAC and SEAC haben die folgenden Überprüfungszeiträume empfohlen (Frist läuft ab 21. September 2017): Herstellung von Mischungen (0032-01) / Funktionelle (Hart) Verchromung (0032-02) / Oberflächenbehandlung in der Luft- und Raumfahrtindustrie (0032-04) – alle 7 Jahre; Funktionelle Verchromung mit dekorativem Charakter (0032-03) / Oberflächenbehandlung in anderen Industrien (0032-05) / Passivierung von Zinn beschichtetem Stahl (ETP) (0032-06) - alle 4 Jahre.

13 Siehe auch frühere Pressemitteilungen www.jonesdayreach.com
14 echa.europa.eu/de/support/qas-support/qas/-/q-and-a/5a109f43-fc76-70f8-501b- 64b5ec456d45?_journalqasearch_WAR_journalqaportlet_backURL=https%3A%2F%2Fecha.europa.eu%2Fde%2Fsupport%2Fq as- support%2Fqas%3Fp_p_id%3Djournalqasearch_WAR_journalqaportlet%26p_p_lifecycle%3D0%26p_p_state%3Dnormal%26p _p_mode%3Dview%26p_p_col_id%3Dcolumn- 2%26p_p_col_pos%3D2%26p_p_col_count%3D3%26_journalqasearch_WAR_journalqaportlet_keywords%3D1358%26_journa lqasearch_WAR_journalqaportlet_formDate%3D1499779597651%26_journalqasearch_WAR_journalqaportlet_basicSearch%3D true%26_journalqasearch_WAR_journalqaportlet_doSearch%3Dtrue

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Frage 3: Wie kann ein nachgeschalteter Anwender feststellen, ob das von ihm verwendete Chromtrioxid direkt oder indirekt von einem oder mehreren der 7 CTACSub Antragsteller stammt?
Antwort:
Es gibt mehrere Möglichkeiten, dies festzustellen. Für den Fall, dass der Stoff (oder die Mischung die den Stoff enthält) direkt von den Antragstellern geliefert wird, ist die Sache klar. Die Firma des Antragstellers wird auf dem Etikett, den Sicherheitsdatenblättern und den Rechnungen vermerkt sein. Für den Fall, dass der Stoff (oder die Mischung die den Stoff enthält) von Händlern oder Formulierern geliefert wird, enthalten die Sicherheitsblätter, Etiketten und Rechnungen diese Informationen unter Umständen nicht. In diesem Fall sollte der nachgeschaltete Anwender seine einzelnen Lieferanten darum bitten, schriftlich zu bestätigen15, dass das gelieferte Chromtrioxid von einem der 7 Antragsteller stammt. Die Lieferanten wiederum müssten gegebenenfalls die gleichen Fragen an ihre Lieferanten weiter oben in der Lieferkette stellen, so dass die Lieferkette vollständig verfolgt werden kann.

Frage 4: Artikel 66 REACH verlangt von den nachgeschalteten Anwendern, dass sie der ECHA innerhalb von drei Monaten nach der ersten Lieferung eines von der Zulassung umfassten Stoffes elektronisch die Firma, die Zulassungsnummer und ihre Kontaktdaten mitteilen.16 Zusätzliche Informationen können freiwillig mitgeteilt werden oder könnten in der Zukunft Pflicht werden. Gilt diese Mitteilungspflicht auch für nachgeschaltete Anwender, die direkt oder indirekt von den 7 Antragstellern beliefert werden?

Antwort: NEIN. Diese Verpflichtung gilt so lange nicht, wie die Zulassungsanträge noch anhängig und noch nicht entschieden sind.17 Solange keine Zulassungsentscheidungen ergangen sind, gibt es keine Zulassungsnummern und die elektronische Mitteilung kann daher in ihrer derzeitigen Form weder ausgefüllt noch an ECHA übermittelt werden.

Frage 5: Was sollte ein nachgeschalteter Anwender tun für den Fall, dass sein Kunde Beweise dafür haben möchte, dass der nachgeschaltete Anwender berechtigt ist, in seinem Betrieb Chromtrioxid zu verwenden?
Antwort:
Im Fall, dass die Zulassung ergangen ist, kann der nachgeschaltete Anwender seinem Kunden eine Kopie der an ECHA übermittelten Mitteilung nach Artikel 66 schicken. Solange die Zulassungen nicht erteilt wurden, kann der nachgeschaltete Anwender nur auf seinem Briefkopf eine Erklärung abgeben, etwa, dass er berechtigt ist, die Verwendung von Chromtrioxid gemäß der Übergangsvorschrift des Artikels 58(1)(c)(ii) REACH fortzusetzen, weil sein gesamtes im Betrieb genutztes Chromtrioxid direkt oder indirekt von einem oder mehreren der 7 CTACSub Antragsteller stammt, und die Verwendung sich im Anwendungsbereich und den Anwendungsbedingungen der Zulassungsanträge befindet. Eine Kopie dieser Fragen & Antworten könnte dieser Erklärung angehängt werden.

Frage 6: Was macht der nachgeschaltete Anwender im Falle einer Inspektion der Behörden? Antwort: Im Falle einer Inspektion wird der Vollzugsbeamte den nachgeschalteten Anwender nach seiner Mitteilung gemäß Artikel 66 REACH fragen. Der nachgeschaltete Anwender sollte dann erklären, dass die Verpflichtung der Mitteilung nach Artikel 66 noch nicht für ihn gilt, weil die ihn betreffenden

15 Diese Bestätigung könnte folgendermaßen lauten: „Wir, Firma X, bestätigen hiermit, dass die gesamte Menge Chromtrioxid als Stoff oder in einer Mischung, die wir zur Zeit und in der Zukunft an unsere Kundin Z liefern, direkt oder indirekt von einem der 7 CTACSub REACH Zulassung Antragsteller stammt, die als CTACSub Consortium organisiert sind, siehe www.jonesdayreach.com. Wir verpflichten uns hiermit, Z sofort und vor der nächsten Lieferung zu informieren, sollte diese Bestätigung nicht mehr korrekt sein.“ Optional: „Wir unterwerfen uns der Haftung für jedwede direkten oder indirekten Schäden, die Z aufgrund einer potentiellen Fehlerhaftigkeit unser Bestätigung erleiden kann.“

16 echa.europa.eu/support/dossier-submission-tools/reach-it/downstream-user-authorised-use

17 echa.europa.eu/de/support/qas-support/qas/-/q-and-a/5a109f43-fc76-70f8-501b- 64b5ec456d45?_journalqasearch_WAR_journalqaportlet_backURL=https%3A%2F%2Fecha.europa.eu%2Fde%2Fsupport%2Fq as- support%2Fqas%3Fp_p_id%3Djournalqasearch_WAR_journalqaportlet%26p_p_lifecycle%3D0%26p_p_state%3Dnormal%26p _p_mode%3Dview%26p_p_col_id%3Dcolumn- 2%26p_p_col_pos%3D2%26p_p_col_count%3D3%26_journalqasearch_WAR_journalqaportlet_keywords%3D1358%26_journa lqasearch_WAR_journalqaportlet_formDate%3D1499779597651%26_journalqasearch_WAR_journalqaportlet_basicSearch%3D true%26_journalqasearch_WAR_journalqaportlet_doSearch%3Dtrue

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Zulassungsanträge noch anhängig sind. Zusätzlich sollte der nachgeschaltete Anwender in der Lage sein, zu erklären und schriftlich nachzuweisen, dass er eine Eigenbewertung durchgeführt hat, dass seine Nutzung in den Anwendungsbereich der gestellten Zulassungsanträge fällt, und dass er mindestens die in den CTACSub Anträgen beschriebenen Risikominimierungsmaßnahmen und operationellen Bedingungen einhält. Darüber hinaus sollte er in der Lage sein, zu beweisen, dass er die nationale Gesetzgebung zum Arbeitsschutz, einschließlich der Arbeitsplatzgrenzwerte, der Verpflichtung eine Sicherheitsbewertung für jeden Arbeitsplatz durchzuführen, und der Beachtung der Hierarchie der Schutzmaßnahmen für krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz einhält.

Frage 7: Wie kann der nachgeschaltete Anwender herausfinden, ob seine Anwendung in den Anwendungsbereich der CTACSub Zulassungsanträge fällt? Was muss er tun, wenn das nicht der Fall ist?
Antwort:
Die einzige Möglichkeit, diese Bewertung durchzuführen, liegt in einer umfassenden Prüfung der Zulassungsanträge, die auf der ECHA Webseite sind,18 insbesondere die sogenannte ‘Broad Descriptions of Uses’, die Analyse der Alternativen, die die Verwendungen beschreiben, und die Stoffsicherheitsberichte. Wenn Zweifel bestehen, kann er nachgeschaltete Anwender externe Dienstleistungen bei spezialisierten Beratern anfragen. Wenn eine Tätigkeit nicht in einem Expositionsszenarium in den Stoffsicherheitsberichten beschrieben ist, oder die tatsächlichen operationellen Bedingungen und Risikominimierungsmaßnahmen im Betrieb nicht mit den Beschreibungen in den Stoffsicherheitsberichten übereinstimmen, dann kann der nachgeschaltete Anwender sich nicht auf die anhängigen CTACSub Zulassungsanträge berufen. Er ist dann nicht von den Anträgen abgedeckt. In einem solchen Fall sollte er umgehend seinen eigenen Antrag auf Zulassung bei der ECHA stellen, und er muss am Sunset Date seine Verwendung von Chromtrioxid einstellen bis er seine eigene Zulassung erhalten hat. Alternativ dazu könnte er nachforschen, ob seine Verwendung von einem anderen erteilten oder anhängigen Zulassungsantrag umfasst ist, er muss dann aber den Lieferanten für Chromtrioxid wechseln.

Frage 8: Wird es in der Zukunft Änderungen der in den CTACSub Anträgen beschriebenen Expositionsszenarien, operationellen Bedingungen und Risikominimierungsmaßnahmen geben, die der nachgeschaltetete Anwender kennen muss?
Antwort:
JA. RAChatempfohlen,dassdieKommissionBedingungeninihreZulassungsentscheidungen aufnimmt (zum Beispiel Messungen der Exposition am Arbeitsplatz). So wie in anderen Zulassungsentscheidungen auch, muss davon ausgegangen werden, dass solche Bedingungen in der Tat vorgeschrieben werden. Diese Bedingungen sind von den nachgeschalteten Anwendern einzuhalten. Es ist auch möglich, dass die Antragsteller verpflichtet werden, für die Zukunft ihre Expositionsszenarien zu ändern. Wenn dies eintritt, werden die Informationen und die neuen Expositionsszenarien mittels Aktualisierung der mit dem Chromtrioxid gelieferten Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden.

Frage 9: Gibt es praktische Hilfestellungen, die die nachgeschalteten Anwender nutzen können, um ihre operationellen Bedingungen von jetzt an und in Erwartung der Zulassungen anzupassen, und um vom Anwendungsbereich der anhängigen Zulassungsanträge gemäß des Übergangszeitraums nach Artikel 58 58(1)(c)(ii) REACH umfasst zu sein?

Antwort: JA. CTACSub entwickelt zurzeit und wird bis zum Sunset Date eine Serie von leicht verständlichen illustrativen Tätigkeitsbeschreibungen (‘Good Practice Sheets’) veröffentlichen, die die operationellen Bedingungen und Risikominimierungsmaßnahmen aufführen, die von den Antragstellern bei der Verwendung von Chromtrioxid empfohlen werden. Diese Tätigkeitsbeschreibungen werden auch Hilfestellung zu persönlicher Schutzausrüstung und Expositionsmessungen enthalten. Die Einhaltung der Tätigkeitsbeschreibungen ab dem Sunset Date ist freiwillig, wird aber empfohlen, damit die nachgeschalteten Anwender nachweisen können, dass sie von den anhängigen Zulassungsanträgen umfasst und mit ihnen im Einklang sind.

18 echa.europa.eu/de/addressing-chemicals-of-concern/authorisation/applications-for-authorisation-previous-consultations